Keine Impfung – keine Arbeit? Pflege für Aufklärung und Pflegekräfte fragen, Anwälte antworten
GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) - Seit der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 einen neuen § 20a (die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht, genauer: einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt hat, hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Beschäftigte in Gesundheitsberufen ohne Job auf der Straße stehen werden, wenn sie sich bis zum 15.03.2022 nicht gegen COVID-19 impfen lassen.