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Keine Impfung – keine Arbeit? Pflege für Aufklärung und Pflegekräfte fragen, Anwälte antworten

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) – Seit der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 einen neuen § 20a (die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht, genauer: einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt hat, hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Beschäftigte in Gesundheitsberufen ohne Job auf der Straße stehen werden, wenn sie sich bis zum 15.03.2022 nicht gegen COVID-19 impfen lassen.

In einem Live-Stream, der am Dienstag, den 01.02.2022 ab 19 Uhr von der Partei dieBasis zur Verfügung gestellt wird, zeigen Rechtsanwältin Viviane Fischer, Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich (beide zugleich Vorstandsvorsitzende der Partei dieBasis), Rechtsanwältin Christiane Ringeisen und Prof. Dr. Martin Schwab, dass es sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen gute Chancen gibt, sich gegen diese Impfung bzw. Impferpressung mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Arbeitgeber und Gesundheitsämter, die mit „Spritze oder raus!“ drohen, begeben sich juristisch auf dünnes Eis.

Hier geht es zum Videobeitrag und weiterführende Informationen, wie z.B. Musterschreiben von Herrn Professor Martin Schwab

Rechtlicher Hinweis: Das Eigentumsrecht des Berichtes und des Bildmaterials liegt bei den Erstellern, genannten Personen bzw. Autoren. Die Meinungen und Aussagen spiegeln nicht unbedingt die Meinung von Pflegekräfte Service GmbH wider. Der Beitrag dient der Information und dem Hinterfragen, der aktuellen Situation zur Thematik: ,,Umgang und Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise”.

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