Impfpflicht für medizinisches Personal: Geschäftsbetrieb der Pflegekräfte Service GmbH wird uneingeschränkt – auch nach dem 15.03.2022 fortgeführt
GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) – Ab dem 15.03.2022 müssen Personen, welche in voll- und teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen tätig sind, entweder vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sein. In diesem Kontext teilen wir mit, dass sämtliche Dienstleistungsbereiche unseres Unternehmens uneingeschränkt auch nach dem 15.03.2022 fortgeführt werden.
Pflegekräfte Service GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung: Monika Niemczycka und Markus Thumm bewerten die Vorgehensweise der Bundesregierung weiterhin für falsch, diskriminierend und nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens und der aktuellen Gesetzgebung für unverhältnismäßig, verfassungswidrig und unmenschlich.
Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung!
Unter der Einhaltung der aktuell geplanten Impfpflicht haben wir bereits im Dezember 2021 entsprechende Maßnahmen eingeleitet welche die Fortführung unseres Unternehmens auch nach dem 15.03.2022 sicherstellen werden.
Sämtliche Beschäftigten werden vor Dienstbeginn durch einen Antigen-Schnelltest auf „COVID-19“ getestet.
Pressekontakt:
Pflegekräfte Service GmbH
Hauptsitz der Gesellschaft
Memminger Torstraße 16-18
89537 Giengen an der Brenz
Kontakt
Telefon: +49 (0) 73 22 95 45 080
Telefax: +49 (0) 73 22 95 45 081
E-Mail: info@pflegekraefte-service.de
Website: www.pflegekraefte-service.de