Impfpflicht für medizinisches Personal: Geschäftsbetrieb der Pflegekräfte Service GmbH wird uneingeschränkt – auch nach dem 15.03.2022 fortgeführt
GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) - Ab dem 15.03.2022 müssen Personen, welche in voll- und teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen tätig sind, entweder vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sein. In diesem Kontext teilen wir mit, dass sämtliche Dienstleistungsbereiche unseres Unternehmens uneingeschränkt auch nach dem 15.03.2022 fortgeführt werden.