Nutzen Sie Ihren gesetzlich garantierten Leistungsanspruch und lassen Sie Gelder im Wert von ca. 4.000,00 EUR p.a. nicht verfallen
GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!