Schlagwort: Hausbetreuungsgesetz

  • Pflegekräfte Service Historie

Die Bedürfnisse der Menschen kennen

Die Pflegekräfte Service GmbH in Giengen bietet ambulante Pflege, stundenweise oder rund um die Uhr, für alte oder kranke Menschen im gesamten Landkreis Heidenheim an. Dafür werden sowohl zusätzliche Mitarbeiter gesucht, als auch neue Klienten angenommen.

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  • Rund um die Pflege, Werbeanzeigen

Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag: Budgets von 2019 und 2020 verfallen zum 30.09.2021

GIENGEN (Pflegekräftebörse.de) - Restbeträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs-/Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30.06. genutzt werden. Besonderheit aufgrund der Corona-Pandemie: Es gilt für die Inanspruchnahme der Beträge aus den Jahren 2019 und 2020 eine verlängerte Frist bis 30.09.2021.

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  • Pflegekräfte Service Historie

Umformierung zur Pflegekräfte Service GmbH vollzogen

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) - Unsere Geschäftsfelder haben sich im Laufe der Jahre verändert und dies möchten wir mit einem neuen Logo und dem Schwerpunkt ,,Service" deutlich machen. Das neue Logo und unseren Service werden wir am 28.08.2021 bei unserem "Tag der offenen Tür" allen Interessierten vorstellen und feiern.

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Portfolio von Dienstleistungen für Senioren

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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Portfolio von Dienstleistungen für Senioren

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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  • Rund um die Pflege

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeldbeziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt.

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