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Pflege Entlastungsbeträge aus 2019 und 2020 sind noch bis zum 31.12.2021 gültig!

GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Viele Menschen, die einen Pflegegrad haben wissen nicht, dass sich auch über einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,00 EUR und somit jährlich 1.500,00 EUR verfügen und damit Leistungen erhalten können!

Der Bundesrat hat die erneute Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende Dezember 2021 beschlossen.

Im Rahmen der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung hat der Bundesrat erneut einer Verordnung zugestimmt, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige verlängert. Offiziell gelten nun alle Sonderregelungen für die Pflege zu Hause noch bis Ende des Jahres.

Die Verordnung können Sie hier abrufen und einsehen.

Voraussetzungen und Höhe der Leistungen

Alle pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 in häuslicher Pflege können ergänzend zu den regulären ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Tagespflege) Leistungen im Rahmen des sogenannten Entlastungsbetrages erhalten. Hierfür steht ein Budget von 125,00 EUR monatlich zur Verfügung.

Auch die pflegebedürftigen Personen des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR monatlich nutzen.

Welches Verfahren gilt für die Auszahlung des Entlastungsbetrags?

Die Kosten für die gewünschten und in Anspruch genommenen Maßnahmen werden nach Vorlage der Rechnungen für die gesetzlich definierten Leistungen von der Pflegekasse erstattet. Alternativ kann auch der Leistungserbringer die Leistungen direkt bei der Pflegekasse abrechnen. Hierfür ist eine sogenannte Abtretungserklärung erforderlich, mit dem die pflegebedürftige Person ihren Leistungsanspruch über den Entlastungsbetrag an den Leistungserbringer abtritt. Den Leistungserbringern ist das Verfahren in der Regel bekannt.

Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag konkret eingesetzt werden?

Mit dem Budget des Entlastungsbetrages können unter anderem folgende Angebote genutzt werden:

  • Reinigungsleistungen
  • Hausmeisterservice
  • Einkaufsservice
  • Soziale Betreuung
  • Stundenweise Pflege- und Betreuung
  • Grundpflege und vieles mehr …

Wir sind hierzu Ihr Leistungserbringer für den Landkreis Heidenheim, Aalen, Ulm und Dillingen der Ihnen hierzu konkrete Leistungen unter dem Motto: Liebevoll, professionell und immer zuverlässig anbietet. Lassen Sie sich gerne von uns beraten!

Mehr Informationen zu Stellenangeboten oder den Dienstleistungen der Pflegekräfte Service GmbH gibt es unter:

Pflegekräfte Service GmbH

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