Kategorie: Werbeanzeigen

  • News im Gesundheitswesen, Werbeanzeigen

Restbudget für den Entlastungsbetrag aus 2022 verfällt zum 30.06.2023 wertlos: Nutzen Sie Ihren Leistungsanspruch

Werbeanzeige: GIENGEN (Pflegekräfte Service) - Im Sozialgesetzbuch XI sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung geregelt. Hier wird z.B. geregelt, dass das ungenutzt Entlastungsbudget aus dem Vorjahr zum 30.06. des Nachfolgejahrs wertlos verfällt. Es ist unklug zustehende Leistungsansprüche nicht zu nutzen.

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  • Pflegekräfte Service Historie, Praxis Ratgeber, Werbeanzeigen

Kooperationspartner – Freie Handelsvertreter zur Empfehlung bzw. Vermittlung von Häuslicher 24 Stunden Pflege und Betreuung gesucht

GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Seit nunmehr über 5 Jahren bietet die Pflegekräfte Service GmbH im gesamten Bundesgebiet, mit dem Schwerpunkt auf Baden-Württemberg eine beliebte Alternative zum Pflegeheimaufenthalt: ,,Häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung“.

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  • Rund um die Pflege, Werbeanzeigen

Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag: Budgets von 2019 und 2020 verfallen zum 30.09.2021

GIENGEN (Pflegekräftebörse.de) - Restbeträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs-/Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30.06. genutzt werden. Besonderheit aufgrund der Corona-Pandemie: Es gilt für die Inanspruchnahme der Beträge aus den Jahren 2019 und 2020 eine verlängerte Frist bis 30.09.2021.

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Portfolio von Dienstleistungen für Senioren

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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Portfolio von Dienstleistungen für Senioren

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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SOFORT HILFE bei: Pflegefall oder einer akuten Erkrankung

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. Wir stehen Ihne auch als "SOFORT-HILFE" bei einem Pflegefall oder einer akuten Erkrankung zur Verfügung. Auch am Wochenende oder an Feiertagen können Sie uns zuverlässig erreichen.

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Portfolio von Dienstleistungen für Senioren

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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Nutzen Sie unsere kostenlose Pflegeberatung und Ihren Entlastungsbetrag

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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