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Nutzen Sie unsere kostenlose Pflegeberatung und Ihren Entlastungsbetrag

GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

Haben Sie Fragen zu folgenden Themenkomplexen:

  • Was sind Pflegesachleistungen?
  • Wie beantrage ich Pflegegeld?
  • Was ist der Entlastungsbetrag?
  • Was ist ein Pflegegrad?
  • Habe ich Anspruch auf Krankenhausersatzpflege?
  • Wie beantrage ich Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?
  • usw.

Wichtiger Hinweis: Die Verwendung der Budgets zum Entlastungsbetrag (jährlich: 1.500,00 EUR) wurden für 2019 und 2020 aufgrund der „CORONA-Krise“ verlängert. Sie können diese Gelder, vorausgesetzt Sie haben einen Pflegegrad bis mindestens zum 30.09.2021 nutzen. Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen verfällt dieser Betrag wertlos. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Wir bieten für den „Entlastungsbetrag“ diverse Dienstleistungen, vorausgesetzt diese entlasten die Pflegeperson bzw. den zu Pflegenden.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos!

Pflegekräfte Service GmbH

Hauptsitz der Gesellschaft
Memminger Torstraße 16-18 
89537 Giengen an der Brenz

Kontakt
Telefon: +49 (0) 73 22 95 45 080
Telefax: +49 (0) 73 22 95 45 081
E-Mail: info@pflegekräfte-service.de
Website: www.pflegekräfte-service.de