• News im Gesundheitswesen, Werbeanzeigen

Restbudget für den Entlastungsbetrag aus 2022 verfällt zum 30.06.2023 wertlos: Nutzen Sie Ihren Leistungsanspruch

GIENGEN (Pflegekräfte Service) – Im Sozialgesetzbuch XI, sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung geregelt. Hier wird z.B. definiert, dass das ungenutzte Entlastungsbudget aus dem Vorjahr zum 30.06. des Nachfolgejahrs wertlos verfällt. Es ist unklug zustehende Leistungsansprüche nicht zu nutzen.

Informationen zu Ihrem Leistungsanspruch erhalten Sie kostenlos in einem persönlichen Beratungsgespräch von uns, rufen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Pressekontakt:

Pflegekräfte Service GmbH

Hauptsitz der Gesellschaft
Memminger Torstraße 16-18 
89537 Giengen an der Brenz

Kontakt
Telefon: +49 (0) 73 22 95 45 080
Telefax: +49 (0) 73 22 95 45 081
E-Mail: info@pflegekraefte-service.de
Website: www.pflegekraefte-service.de