Kategorie: Pflegekräfte Service Historie

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Fast 2.500 Menschen beim Versammlungsaufzug „Für eine freie Impfentscheidung, Ehrlichkeit und Toleranz“ am 13.02.2022 in Nördlingen

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) – Die Interessengemeinschaft „Für eine bessere Zukunft“ hatte am vergangenen Sonntag zu einer Demo nach Nördlingen geladen. Gerechnet hatte man im Vorfeld mit 1.000 Teilnehmern. 2.460 zählten die Veranstalter dann tatsächlich. Die Demo begann mit einem Zug von der Kaiserwiese in Richtung Innenstadt.

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BMG stellt klar: Ungeimpfte Pflegekräfte können auch nach dem 15.03.22 in der Pflege arbeiten – Beschäftigungsverbote erfordern Ordnungsverfügungen der Gesundheitsämter nach gewissenhafter Ermessensausübung und Einzelfallprüfung

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) - MitarbeiterInnen können über den 15.03.2022 hinaus eingesetzt werden, bis das zuständige Gesundheitsamt eine Ordnungsverfügung erlässt, die etwas anderes anordnet.

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Freie Entscheidung zur „Corona-Impfung“: Unterschriften Aktion im Landkreis Heidenheim hat begonnen

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) - Die Entscheidung zur Durchführung einer Impfpflicht bzw. die Aussprache eines Berufs- bzw. Beschäftigungsverbots für Mitarbeiter des Gesundheitswesens obliegt, gemäß § 20a Abs. 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim zuständigen Gesundheitsamt. Hier im Landkreis Heidenheim somit bei Herr Landrat Peter Polta.

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Wir unterstützen eine Klage gegen die Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) - Der Staat kann auf der aktuellen Grundlage nicht verlangen, dass man sich entgegen dem eigenen Willen einer unbestimmten Anzahl von Impfungen aussetzt. In diesem Kontext teilen wir mit, dass wir uns heute dazu entschlossen haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.

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Impfpflicht für medizinisches Personal: Geschäftsbetrieb der Pflegekräfte Service GmbH wird uneingeschränkt – auch nach dem 15.03.2022 fortgeführt

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) - Ab dem 15.03.2022 müssen Personen, welche in voll- und teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen tätig sind, entweder vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sein. In diesem Kontext teilen wir mit, dass sämtliche Dienstleistungsbereiche unseres Unternehmens uneingeschränkt auch nach dem 15.03.2022 fortgeführt werden.

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