Schlagwort: Häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung

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SOFORT HILFE bei: Pflegefall oder einer akuten Erkrankung

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. Wir stehen Ihne auch als "SOFORT-HILFE" bei einem Pflegefall oder einer akuten Erkrankung zur Verfügung. Auch am Wochenende oder an Feiertagen können Sie uns zuverlässig erreichen.

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Portfolio von Dienstleistungen für Senioren

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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Nutzen Sie unsere kostenlose Pflegeberatung und Ihren Entlastungsbetrag

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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  • Pflegekräfte Service Historie

Pressemeldung: Wie Mainstream-Medien Sachverhalte verfälschen und regierungskonform darstellen

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) – Als menschenfreundliche und gutgläubige Bürger haben wir im Februar 2021, einer Anfrage von Herrn Patrick Stegemann, ZDF-Reporter vertraut und stattgegeben. Herr Stegemann kam mit der Bitte auf uns zu ihm ein Interview zu ermöglichen. Er sagte, dass er eine Reportage über Menschen erstellen möchte und diese dazu befragen will, wie es ihnen in der aktuellen “Corona-Pandemie” ergeht. Als gutgläubige Christen, liberale Demokraten und menschenfreundliche Patrioten haben wir seinen Wunsch erfüllt und ihm einen Dialog ermöglicht.

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  • Pflegekräfte Service Historie

Ambulanter Pflegedienst der Pflegekräfte Service®: Zwischenbericht zum Unternehmensstart

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Zum 01.03.2021 hat der Ambulante Pflegedienst der Pflegekräfte Service® den Betrieb aufgenommen. Das Unternehmen erbringt Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Wählen Sie zwischen Pflegesachleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und weiteren privaten Dienstleistungen. Zwischenzeitlich versorgen 6 Mitarbeiter 16 Klienten. Für den weiteren Ausbau der Dienstleistungen sucht die Pflegekräfte Service® fortlaufend neue Mitarbeiter. Neue Klienten können weiterhin aufgenommen werden, da das Unternehmen immer 1-2 Vollzeitstellen über den aktuellen Bedarf vorhält.

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Nutzen Sie unsere kostenlose Pflegeberatung

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienstes können wir alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!

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  • Rund um die Pflege

Sind Sie oder Ihr Angehöriger im richtigen Pflegegrad eingestuft?

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Als zugelassener Ambulanter Pflegedienstes können wir alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige einem unzureichenden Pflegegrad zugeordnet sind.

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  • Pflegekräfte Service Historie

Wir stellen uns vor: Leistungen unseres Ambulanten Pflegedienstes im Überblick

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - In diesem kurzen Videobeitrag stellen wir die Leistungen unseres Ambulanten Pflegedienstes vor. Sie erfahren welche Leistungen konkret im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) durch uns erbracht werden können. Wählen Sie zwischen Pflegesachleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und weiteren privaten Leistungen.

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