Pflege-Beratungsbesuche § 37.3 SGB XI – angepasste neue Regelungen ab 01.10.2020
GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Pflegegeldbezieher müssen sei dem 01.10.2020 wieder gegenüber ihrer Pflegekasse den Nachweis über Beratungsbesuche durch anerkannte Pflegedienste erbringen. Die vorübergehende Aussetzung dieser Verpflichtung aufgrund der "Corona-Pandemie" lief Ende September aus. Um allerdings einen Ansturm auf die Pflegedienste zu verhindern hat das Bundesgesundheitsministerium eine großzügige Übergangsregelung beschlossen: Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4 und 5 müssen einen Beratungsbesuch bis zum 31.03.2021 nachweisen, Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 und 3 bis zum 30.06.2021.