Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag: Budgets von 2019 und 2020 verfallen zum 30.09.2021
GIENGEN (Pflegekräftebörse.de) - Restbeträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs-/Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30.06. genutzt werden. Besonderheit aufgrund der Corona-Pandemie: Es gilt für die Inanspruchnahme der Beträge aus den Jahren 2019 und 2020 eine verlängerte Frist bis 30.09.2021.