Schlagwort: Pflegeberatung

  • Rund um die Pflege, Werbeanzeigen

Pflegefall! Was nun? Pflegekräfte Service® bietet eine kostenlose Pflegeberatung

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Manchmal kommt die Situation überraschend, manchmal kündigt sie sich an. Aber immer bedeutet ein Pflegefall in der Familie eine große Umstellung und Herausforderung, auch für die Angehörigen. Wie weiß man, welche Pflege die richtige ist? Wie teuer ist sie? Welche Versicherung oder Krankenkasse zahlt welche Leistungen? Wie stellt man die Anträge richtig? All dies herauszufinden, zumal in einer ohnehin schon emotional schwierigen Situation, kann viele überfordern. Damit dies nicht geschieht, haben wir unseren Service der Pflegeberatung ins Leben gerufen.

Weiterlesen

  • Pflegekräfte Service Historie

Pflegekräfte Service® bietet ab sofort eine professionelle Pflegeberatung

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) – Pflegefall! Was nun? Wir helfen Ihnen - lassen Sie sich von uns beraten! Teilweise bieten wir diese Leistung für Bürgerinnen und Bürger, des Landkreis Heidenheim kostenlos an. Manchmal kommt die Situation überraschend, manchmal kündigt sie sich an. Aber immer bedeutet ein Pflegefall in der Familie eine große Umstellung und Herausforderung, auch für die Angehörigen. Wie weiß man, welche Pflege die richtige ist? Wie teuer ist sie? Welche Versicherung oder Krankenkasse zahlt welche Leistungen ? Wie stellt man die Anträge richtig? All dies herauszufinden, zumal in einer ohnehin schon emotional schwierigen Situation, kann viele überfordern. Damit dies nicht geschieht, haben wir unseren Service der Pflegeberatung ins Leben gerufen.

Weiterlesen

  • Rund um die Pflege

Pflege-Beratungsbesuche § 37.3 SGB XI – angepasste neue Regelun­gen ab 01.10.2020

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Pflegegeldbezieher müssen sei dem 01.10.2020 wieder gegenüber ihrer Pflege­kasse den Nachweis über Beratungsbesuche durch anerkannte Pflegedienste erbringen. Die vorübergehende Aussetzung dieser Verpflichtung aufgrund der "Corona-Pandemie" lief Ende September aus. Um allerdings einen Ansturm auf die Pflegedienste zu verhindern hat das Bun­desgesundheitsministerium eine großzügige Übergangsregelung beschlossen: Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4 und 5 müssen einen Beratungsbesuch bis zum 31.03.2021 nachweisen, Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 und 3 bis zum 30.06.2021.

Weiterlesen