Wir unterstützen eine Klage gegen die Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht
GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) – Der Staat kann auf der aktuellen Grundlage nicht verlangen, dass man sich entgegen dem eigenen Willen einer unbestimmten Anzahl von Impfungen aussetzt. In diesem Kontext teilen wir mit, dass wir uns heute dazu entschlossen haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.
Pflegekräfte Service GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung: Monika Niemczycka und Markus Thumm bewerten die Vorgehensweise der Bundesregierung weiterhin für falsch, diskriminierend und nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens und der aktuellen Gesetzgebung für unverhältnismäßig, verfassungswidrig und unmenschlich.
Was wollen wir damit erreichen?
Zur weiteren Berufsausübung ab 15. März 2022 muss grundsätzlich ein Impfnachweis verpflichtend vorgelegt werden. Nur ausnahmsweise kann statt eines Impfnachweises bei gesundheitlichen Gründen ein Attest vorgelegt werden. Wer den Nachweis nicht erbringt, muss an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses kann dann ärztliche Untersuchungen oder sogar ein Tätigkeitsverbot anordnen.
Menschen, die sich der indirekten Impfpflicht nicht unterwerfen, riskieren den Job-Verlust.
Durch das Gesetz könnte ein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG), körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) vorliegen.
Was sind unsere Argumente?
Der Staat kann auf der aktuellen Grundlage nicht verlangen, dass man sich entgegen dem eigenen Willen einer unbestimmten Anzahl von Impfungen aussetzt. Das Risiko und die genaue Wirkweise auf den Körper stehen noch nicht genau fest. Gerade bezüglich neuer Varianten, bspw. Omikron, ist noch nicht genug erforscht, ob und wie die Impfstoffe sich verhalten. Man weiß jedoch, dass auch geimpfte Menschen sich weiter infizieren und andere Menschen anstecken können. Ungeimpfte Menschen stellen keine hinreichend große Gefahr dar. Zum Eigenschutz reicht es, wenn jeder, der will, sich impfen lässt; hier betrifft das vor allem die Erkrankten, Pflegebedürftigen oder Betreuten selbst.
Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung!
Unter der Einhaltung der aktuell geplanten Impfpflicht haben wir bereits im Dezember 2021 entsprechende Maßnahmen eingeleitet welche die Fortführung unseres Unternehmens auch nach dem 15.03.2022 sicherstellen werden.
Sämtliche Beschäftigten werden vor Dienstbeginn durch einen Antigen-Schnelltest auf „COVID-19“ getestet.
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