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Freie Entscheidung zur „Corona-Impfung“: Unterschriften Aktion im Landkreis Heidenheim hat begonnen

GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) – Die Entscheidung zur Durchführung einer Impfpflicht bzw. die Aussprache eines Berufs- bzw. Beschäftigungsverbots für Mitarbeiter des Gesundheitswesens obliegt, gemäß § 20a Abs. 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim zuständigen Gesundheitsamt. Für den Landkreis Heidenheim ist hierfür Herr Landrat Peter Polta verantwortlich.

Wir haben eine Unterschriften Aktion zur freien Impfentscheidung implementiert und bitten „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“ Menschen um ihre Solidarität und Beteiligung.

Zunächst haben wir 25.000 Exemplare zum Druck freigegeben und werden diese Flyer ab dem 31.01.2022 im Landkreis Heidenheim flächendeckend verteilen. 

Es ist auch möglich, dass der Flyer ausgedruckt wird und Sie uns bitte eine Ausfertigung mit ihrer Unterschrift zu senden oder übergeben.

Am 07.03.2022 werden wir ihre Meinungsbegundung Herrn Landrat Peter Polta in Begleitung einer Delegation und der Heidenheimer Zeitung – im Rahmen einer angemeldeten Demonstration vor dem Landratsamt Heidenheim übergeben!

Bitte unterstützen auch Sie unsere friedvolle Aktion, egal ob Sie „Geimpft“ oder „Umgeimpft“ sind. Diese Maßnahme soll ein Zeichen für Solidarität von Menschen – für Menschen symbolisieren und den Zusammenhalt der Bevölkerung festigen.

Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung!

Unter der Einhaltung der aktuell geplanten Impfpflicht haben wir bereits im Dezember 2021 entsprechende Maßnahmen eingeleitet welche die Fortführung unseres Unternehmens auch nach dem 15.03.2022 sicherstellen werden.

Wir üben auch weiterhin keinen Druck auf unsere „ungeimpften“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus und stehen weiterhin zur freien Impfentscheidung.

Sämtliche Beschäftigten werden vor Dienstbeginn durch einen Antigen-Schnelltest auf „COVID-19“ getestet.

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