Freie Entscheidung zur „Corona-Impfung“: Unterschriften Aktion im Landkreis Heidenheim hat begonnen
GIENGEN (Pflegekräfte Service.de) – Die Entscheidung zur Durchführung einer Impfpflicht bzw. die Aussprache eines Berufs- bzw. Beschäftigungsverbots für Mitarbeiter des Gesundheitswesens obliegt, gemäß § 20a Abs. 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim zuständigen Gesundheitsamt. Für den Landkreis Heidenheim ist hierfür Herr Landrat Peter Polta verantwortlich.
Wir haben eine Unterschriften Aktion zur freien Impfentscheidung implementiert und bitten „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“ Menschen um ihre Solidarität und Beteiligung.
Es ist auch möglich, dass der Flyer ausgedruckt wird und Sie uns bitte eine Ausfertigung mit ihrer Unterschrift zu senden oder übergeben.
Am 07.03.2022 werden wir ihre Meinungsbegundung Herrn Landrat Peter Polta in Begleitung einer Delegation und der Heidenheimer Zeitung – im Rahmen einer angemeldeten Demonstration vor dem Landratsamt Heidenheim übergeben!
Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung!
Unter der Einhaltung der aktuell geplanten Impfpflicht haben wir bereits im Dezember 2021 entsprechende Maßnahmen eingeleitet welche die Fortführung unseres Unternehmens auch nach dem 15.03.2022 sicherstellen werden.
Sämtliche Beschäftigten werden vor Dienstbeginn durch einen Antigen-Schnelltest auf „COVID-19“ getestet.
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