GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr).
GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Pflegegeldbezieher müssen sei dem 01.10.2020 wieder gegenüber ihrer Pflegekasse den Nachweis über Beratungsbesuche durch anerkannte Pflegedienste erbringen. Die vorübergehende Aussetzung dieser Verpflichtung aufgrund der "Corona-Pandemie" lief Ende September aus. Um allerdings einen Ansturm auf die Pflegedienste zu verhindern hat das Bundesgesundheitsministerium eine großzügige Übergangsregelung beschlossen: Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4 und 5 müssen einen Beratungsbesuch bis zum 31.03.2021 nachweisen, Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 und 3 bis zum 30.06.2021.
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