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Pflege-Beratungsbesuche § 37.3 SGB XI – angepasste neue Regelun­gen ab 01.10.2020

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Pflegegeldbezieher müssen sei dem 01.10.2020 wieder gegenüber ihrer Pflege­kasse den Nachweis über Beratungsbesuche durch anerkannte Pflegedienste erbringen. Die vorübergehende Aussetzung dieser Verpflichtung aufgrund der "Corona-Pandemie" lief Ende September aus. Um allerdings einen Ansturm auf die Pflegedienste zu verhindern hat das Bun­desgesundheitsministerium eine großzügige Übergangsregelung beschlossen: Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4 und 5 müssen einen Beratungsbesuch bis zum 31.03.2021 nachweisen, Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 und 3 bis zum 30.06.2021.

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