Schlagwort: Kliniken

  • News im Gesundheitswesen

Gerichte vor Entscheidung – Ein Interview mit Dr. Reiner Füllmich, Rechtsanwalt

GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte-Service.de) - Selbst die WHO zweifelt inzwischen die Zuverlässigkeit des PCR-Tests an, zumindest bei asymptomatischen Menschen. Und auch deshalb werde der Test bald kippen, sagt Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, Mitgründer des Corona-Untersuchungsausschuss, der mit internationalen Kollegen u.a. in den USA, Kanada und Deutschland gegen den Test klagt. Den Gerichtsbeschluss in New York erwartet Fuellmich in diesen Tagen und ist zuversichtlich, daß die Richter gegen die „Mutter aller Maßnahmen“ entscheiden. Die Klagen sollen beweisen, so Fuellmich, daß es sich bei der Corona-Pandemie um eine Test-Pandemie handelt. Ein Gespräch über mutige Richter, illegalen Einfluss auf die Justiz und über Hintergründe der Krise.

Weiterlesen

  • News im Gesundheitswesen

Die Corona-Schutzimpfung: Ausweg oder Trugschluss?

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Sie ebnet den Weg aus der Pandemie, die Corona-Schutzimpfung? Zumindest ist dies die feste Überzeugung der Regierenden, allen voran der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel (CDU), dem Bayrischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und ihren anerkannten Experten: Dem Facharzt für Tiermedizin Lothar H. Wieler (RKI) und dem Virologen Christian Drosten (Charité). Früher als erwartet stehen seit Ende des vergangenen Jahres in Deutschland erste Impfstoffe gegen COVID-19 bereit. Doch es gibt auch kritische Stimmen! So zum Beispiel von dem Mediziner Wolfgang Wodarg oder dem Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Sucharit Bhakdi. Nun stellen sich Bürgerinnen und Bürger die alles entscheidende Frage: Wie sicher ist der Impfstoff? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.

Weiterlesen

  • Rund um die Pflege

Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote im Alltag: Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

GIENGEN (Pflegekräfte-Service.de) - Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Weiterlesen