Wie stelle ich einen Antrag auf Feststellung eins Pflegegrads und was ist dabei zu beachten?
GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Anspruch auf Pflegeleistungen erhalten nur die Versicherten, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Wie aber stellt man den Antrag auf Pflegegrad bzw. Antrag auf Pflegeleistungen?
In 4 Schritten zum Pflegegrad
Schritt 1: Antrag stellen
Der Antrag auf Pflegeleistungen muss bei der zuständigen Pflegekasse (angeschlossen an die Krankenkasse) gestellt werden – egal, ob es sich um einen Erstantrag auf Pflegegrad oder einen Antrag auf Höherstufung handelt. Wir empfehlen diesen Antrag schriftlich und mit einem Nachweis (z.B. Faxprotokoll) einzureichen. Der Antrag ist an keine Form gebunden und kann somit formlos gestellt werden.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Pflegebegutachtung vor Ort in Ihrem Zuhause bzw. dem Zuhause des Antragstellers. Bereiten Sie sich darauf gut vor und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für den Termin. Wir empfehlen Ihnen ein Pflegetagebuch zu führen, um bei der Begutachtung eine Dokumentation zur aktuellen Pflegesituation vorlegen zu können.
Schritt 3: Begutachtungstermin
Zum vereinbarten Termin untersucht ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) den Antragsteller in allen relevanten Bereichen gemäß den Begutachtungsrichtlinien. Er leitet seine Empfehlung an die zuständige Pflegekasse weiter.
Schritt 4: Ergebnis
Sie erhalten i.d.R. spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags einen Bescheid ihrer zuständigen Pflegekasse. Im Fall eines Erstantrags erfahren Sie, ob und welcher Pflegegrad anerkannt bzw. ob der Antrag abgelehnt wurde. Bei einer Höherstufung informiert der Bescheid darüber, ob dem Antragsteller ein höherer Pflegegrad anerkannt wurde.
Wir empfehlen Ihnen generell das Gutachten des Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof anzufordern, dies müssen Sie explizit tun. Die Pflegekasse wird Ihnen das Gutachten nicht unaufgefordert übergeben.
Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt wurde?
Rund jeder dritte Antrag auf Pflegegrad wird zunächst abgelehnt. Sie haben aber die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen gegen die Entscheidung der Pflegekasse einen Widerspruch einzulegen. Auf Wunsch hilft Ihnen Pflegekräfte Service® bei Ihrem Widerspruchsverfahren. Durch unsere jahrelangen Erfahrungen mit den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst (MDK) können wir Sie optimal unterstützen und Ihren Anspruch eventuell noch durchsetzen.
Pflegekräfte Service GmbH
Hauptsitz der Gesellschaft
Memminger Torstraße 16-18
89537 Giengen an der Brenz
Kontakt
Telefon: +49 (0) 73 22 95 45 080
Telefax: +49 (0) 73 22 95 45 081
E-Mail: info@pflegekräfte-service.de
Website: www.pflegekräfte-service.de