Jetzt buchen: Beratungsbesuch für pflegende Angehörige
GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte Service GmbH) – Nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt.
Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten. Pflegekräfte Service® verrät Ihnen, wie Sie das Beratungsgespräch nach § 37.3 gewinnbringend für sich nutzen können.
Die Kosten für den Beratungsbesuch, der nur durch zugelassene Ambulante Pflegedienste erfolgen kann übernimmt Ihre Pflegekasse. Sie tragen damit keine Kosten und stärken ihr Wissen, damit ihr pflegebedürftiger Angehöriger optimal versorgt werden kann.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.
Pflegekräfte Service GmbH
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