Für bis zu 1.500,00 EUR p.a. jetzt Leistungen sichern: Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und was darf dafür erledigt werden?
GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr).
Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Die Tatsache, dass z.B. auch handwerkliche Tätigkeiten wie z.B. Reparaturen, Gartenarbeiten und Malerarbeiten etc. von diesem Budget für pflegebedürftige Personen realisiert werden können wissen viele Leistungsberechtigte nicht. Die meisten Versicherten gehen davon aus, dass lediglich Betreuungsleistungen in diesen Leistungsanspruch fallen.
Teilweise verfallen diese Budgets ohne das Leistungen abgerufen werden, die den Versicherten zustehen und die Situation für Pflegebedürftige verbessern sollen.
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