• Rund um die Pflege

Elektromobil: Mobil im Alter

GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte Service GmbH) – mit einem Elektromobil können Sie selbständig einkaufen und spazieren fahren! Und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sie.

Die Kosten für ein Elektromobil werden von der Krankenkasse übernommen. Denn weil sie zu den Elektrorollstühlen zählen, sind Seniorenmobile anerkannte Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherungen nach Sozialgesetzbuch (§33 SGB V.) – und grundsätzlich förderungsfähig.

Für das E-Mobil auf Rezept müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann besteht Anspruch auf ein Hilfsmittel?

Sie haben dann Anspruch auf ein Elektromobil als Hilfsmittel, wenn dieses

  • einer drohenden Behinderung vorbeugt
  • eine Behinderung ausgleicht
  • die Auswirkungen einer Behinderung behebt oder abmildert

Auch als Bewohner eines Alten- oder Pflegeheimes können Sie einen Anspruch haben, falls der Senioren Scooter zur „Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses“ außerhalb des Heimes – etwa für Spazierfahrten an frischer Luft – notwendig ist. 

Wird Ihr Elektromobil bewilligt, zahlen Sie auch hier nur die bei Hilfsmitteln üblichen zehn Euro zu; die Wartung ist inbegriffen. 

Der Weg zur Kostenübernahme – Wie beantragt man ein Senioren Elektromobil?

Sie möchten ein Seniorenmobil von der Krankenkasse bezahlen lassen? Dann haben wir hier die typischen Schritte kurz und übersichtlich für Sie aufgelistet:

  1. Die Verordnung vom Arzt
    Damit die Krankenkasse Ihr Elektromobil zahlt, muss es gemäß der oben beschriebenen Hilfsmittelverordnung vom Arzt verschrieben werden. Achten Sie schon hier darauf, mit dem Arzt genau abzusprechen, welche Eigenschaften Ihr Elektromobil haben muss. Sind diese angegeben, ist die Wahl des passenden Modells im Folgenden einfacher. Auch ist es möglich, das Modell Ihrer Wahl schon vom Arzt in der Verordnung nennen zu lassen. 
  2. Die Auswahl des Elektromobils
    Schmückt Ihr Wunschfahrzeug eine Hilfsmittelnummer bzw. zugelassene Kostennummer, könnten Sie in den Genuss eines Krankenkassenzuschusses in Form einer Mietpauschale kommen – je nach Krankenkasse zwischen 1000 und 2500 Euro. Hier kommt Ihr Sanitätshaus ins Spiel, das Sie als Leistungserbringer mit einem neuen oder gebrauchten 6 km/h Elektromobil versorgt. Wenigstens haben Sie hier unter allen Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse die freie Auswahl und außerdem Anspruch auf Akkus plus Ladegerät, klappbare Armlehnen, ein Fahrzeug mit Beleuchtung und Rückspiegel sowie gefedertes Fahrwerk oder gefederten Sitz.
    Grundlegend gilt: Die Mitarbeiter des Sanitätshauses bzw. des Fachhändlers werden die Verordnung prüfen und dementsprechend ein Modell bereitstellen, für das die Krankenkasse die Mietkosten übernimmt – sofern der Antrag bewilligt wird.
  3. Die Beantragung & Bewilligung des Elektromobils
    Der Fachhändler bzw. das Sanitätshaus sendet die Verordnung des Arztes und einen Kostenvoranschlag für das gewählte Modell an die Krankenkasse. Diese bewilligt im Idealfall den so gestellten Antrag. 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – Was für ein Elektromobil kann ich bekommen?

Natürlich ist es wunderbar, wenn die Kosten für Ihr Elektromobil von der Krankenkasse getragen werden – aber was heißt das konkret? Erhalten Sie genau das Modell, das Sie sich wünschen? Wenn Sie von Ihrem Elektromobil mehr wollen, ist das meist leider nicht der Fall, denn: 

  • Beim typischen Beantragungsweg können Sie nicht selbst über das Modell entscheiden
    Leider kann bei der Beantragung, wie wir sie oben beschrieben haben, von echter Modellwahl keine Rede sein, denn die Krankenkassen leisten nur für Modelle mit HMV-Nummer einen entsprechenden Zuschuss. Deren Zahl ist auf eine Handvoll begrenzt, allesamt 6-km/h Varianten. Gut, theoretisch ist es möglich, ein Hilfsmittel, das über das Notwendige hinausgeht, über die Leistungspflicht der Kasse durch so genannte „wirtschaftliche Aufzahlung“ doch noch zu bekommen, aber der Genehmigungsweg beim Kostenträger erweist sich erfahrungsgemäß als steinig.
  • Sie haben keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug
    Ihr Seniorenmobil wurde bewilligt – aber leider nur als Leihgabe. Denn das Sanitätshaus bleibt Eigentümer Ihres E-Scooters. Anspruch auf ein Neufahrzeug haben Sie nicht: Die Kasse kann Sie auf ein gebrauchtes Elektromobil verweisen. Was Sie nicht von Ihren Pflichten als Halter entbindet – Sie müssen den Ihnen für einen festgelegten Nutzungszeitraum überlassenen Senioren Scooter gegen Witterungseinflüsse, Beschädigungen und Diebstahl schützen, ggf. also auch versichern. Selbstverursachte Schäden sind selbst zu tragen, denn Ihre Kasse kommt nur für Verschleiß und technische Defekte auf.
  • Das Elektromobil von der Krankenkasse gehört nicht wirklich Ihnen
    Üblicherweise schließen Krankenkassen mit Leistungserbringern wie Fachhändlern Verträge über Versorgungs- oder Fallpauschalen für Seniorenmobile ab, wobei der Kostenträger das Elektromobil für einen festgelegten Zeitraum anmietet und diese Elektromobile nur 6km/h schnell sind. Die Krankenkassen fordern bei diesen Fahrzeugen immer eine Hilfsmittelnummer, auch HMV genannt. Die Industrie bringt somit nur 6 km/h Elektromobile mit einer HMV Nummer auf den Markt, da die Krankenkasse nur für diese Geräte den Leistungserbringern (Sanitätshäusern) eine Mietpauschale bezahlt.
    Ist Ihr Nutzungszeitraum abgelaufen, meldet sich Ihr Fachhändler bzw. Ihr Sanitätshaus bei Ihnen, um zu fragen, ob weiterer Bedarf besteht – und regelt alles Weitere mit der Krankenkasse. Eventuell müssen Sie eine ärztliche (Folge-) Verordnung einreichen, die Ihren Bedarf erneut bestätigt.
  • Das Elektromobil von der Krankenkasse fährt nicht schneller als 6 km/h
    Sie haben sich etwas Schnelleres vorgestellt? Verständlich – kräftigere E-Scooter sorgen für ein Plus an Selbstständigkeit und Normalität im Alltag, indem sie Strecken zurücklegen, wo 6 km/h Gefährte bei Fahrkomfort und Reichweite meist passen müssen. Dennoch sind Sie mit einem Elektromobil von der Kasse in der Regel auf 6 km/h – und damit auf weniger Leistung und Reichweite – festgelegt.

Mit dem Elektromobil von der Krankenkasse die gleiche Freiheit genießen wie mit dem Auto? Kein Grundbedürfnis!

Die Auswahl des richtigen Krankenfahrzeugs ist sowohl medizinisch als auch juristisch schwierig zu beurteilen: Gesetzlicher Anspruch auf Hilfsmittel wie Elektromobile besteht, wenn diese eine Behinderung ausgleichen oder dieser vorbeugen helfen. So haben Sie sogar als Pflegeheimbewohner prinzipiell ein Recht auf Spazierfahrten an der frischen Luft.

In der Praxis schränken Sozialgerichte und Krankenkassen den Punkt der Wiederherstellung des Gehvermögens allerdings noch immer auf Mobilität im örtlichen Nahbereich ein.

Was ist mit Nahbereich gemeint? Typische Entfernungen, die ein Gesunder zu Fuß beim Spaziergang zurücklegt, sowie bei Besorgungen und Arztterminen – mehr nicht. Wie bei einem zu 90 Prozent Schwerbehinderten in Brandenburg/Havel: Das Zurücklegen längerer Wegstrecken sei kein Grundbedürfnis, urteilte die DAK – und lehnte einen Elektroroller (weil Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens) zugunsten eines viermal so teuren Elektrorollstuhls ab. Wollen Gehbehinderte mit Fahrrad- oder Autofahrern mobilitätsmäßig gleichziehen, fällt dies unter Eigenverantwortung (http://www.hilfsmittel-recht.de/rollstuhle-krankenfahrzeuge/). 

Wie bekomme ich mein Wunsch-Elektromobil von der Krankenkasse? 

Viele Menschen wünschen sich mehr Freiheit bei der Wahl ihres Elektromobils der Krankenkasse. Wir haben hier zusammengefasst, wie die aktuelle Situation aussieht und was Sie tun können, um ein Fahrzeug Ihrer Wahl zu erhalten.   

Einzelfallentscheidungen rund um die Wahl des Elektromobils: Recht auf Reichweite

Grundlegend gilt: Die Versorgungsvariante muss stets dem individuellen Handicap entsprechen! Was medizinisch notwendig ist, ist also in gewissem Rahmen verhandelbar – im Bereich Rollstuhl inzwischen durch zahlreiche Urteile unterfüttert.

Als Versicherter ein Elektromobil mit bestimmten Eigenschaften zu fordern, kann sich lohnen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen können Kassen Ausnahmen machen: 

  • Wenn Schwergewichtigkeit oder bestimmte Erkrankungen vorliegen, kann ein leistungsstärkeres Senioren Elektromobil gerechtfertigt sein.
  • Kraftvollere, reichweitenstärkere 15 km/h Elektromobile können auch aufgrund der Wohnsituation notwendig sein, zum Beispiel auf dem Land, wo Sie größere Distanzen zum Arzt oder zum Einkaufen bei hoher Zuladung zurücklegen müssen.

Es ist möglich, sich ein neues, höherwertiges Fahrzeug gegen wirtschaftliche Aufzahlung im Sanitätshaus auszusuchen und durch den Kostenträger genehmigen zu lassen. Die Beantwortung der Frage, wem das Fahrzeug letztlich gehört – schließlich wird ja ein Teil über die Krankenkasse per Mietpauschale finanziert – bewegt sich jedoch noch in einer rechtlichen Grauzone. 

Wachsende Tendenz: Kulanz der Krankenkassen im Einzelfall

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass beim Privatkauf von Elektromobilen vermehrt ein Entgegenkommen der Kassen zu beobachten ist. Gute Voraussetzungen für die Bewilligung eines leistungsstärkeren, neueren Elektromobils von der Kasse, können Sie mit diesen Tipps gewährleisten:

  • Nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zur Krankenkasse auf 
    Was im Einzelfall möglich ist, hängt nicht selten davon ab, an welchen Sachbearbeiter man gerät. Hinzu kommt, dass Krankenkassen gewissen Sparzwängen unterliegen – und bei Ersteinschätzung oft flüchtig prüfen.
    Bedenken Sie, dass Ihr Sachbearbeiter Ihre persönliche Lage nicht kennt. Sorgen Sie darum dafür, dass sich dies ändert – und erläutern Sie Ihre konkrete Situation im Direktkontakt. Fühlen Sie bei der Kasse vor – schon vor dem Online-Kauf!
  • Beachten Sie immer die Hilfsmittelrichtlinie
    Ein CE-Zeichen kann genügen, liegt aber im Ermessen der Krankenkasse. Je besser Sie hier im Vorfeld informiert sind, umso eher können Sie z.B. schon gemeinsam mit dem Arzt festhalten, welche Eigenschaften für Sie notwendig sind und daher auch von der Kasse genehmigt werden müssten.

Ihre Kasse zeigt sich offen für eine Einzelfallentscheidung? Dann können Sie bei uns ein unverbindliches Angebot anfordern – und Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. Der Vorteil – für Sie und Ihren Kassenanbieter? Nicht zuletzt der deutliche Online-Preisvorteil, verglichen mit dem stationären Fachhandel vor Ort. Sprechen Sie mit uns – HMMso nimmt sich die nötige Zeit für Ihren ganz persönlichen Fall – und Ihr bedarfsgerechtes Wunschfahrzeug!

Neues Elektromobil kaufen und von der Krankenkasse bezuschussen lassen? Es kann sich lohnen!

Mit dem Selbstkauf eines kraftvolleren E-Scooters samt umfangreicherer Ausstattung eröffnen sich viele Vorteile. Die Produktpalette jenseits der von der Krankenkasse anerkannten Elektromobile ist nicht nur sehr differenziert, sondern auch umfangreich – mit unterschiedlichsten Geschwindigkeiten, schnelleren, tourentauglichen Modellen, kraftvollen Batterien und Designoptik nach individuellem Geschmack. So steigt die Chance, dass Sie ein Fahrzeug erhalten, das wirklich bedarfsgerecht ist – und praktisch wartungsfrei. 

Und: Wenn Sie direkt den Weg der Selbstanschaffung wählen, heißt das noch nicht, dass Sie von der Krankenkasse für Ihr Elektromobil keine Leistung mehr erhalten können.

Wieso einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, wenn Sie den Betrag selbst leisten können? Weil Krankenkassen immer wieder Einzelfallentscheidungen treffen: Als Kunde können Sie Ihr neues Elektromobil beim Fachhändler kaufen und sich die Mietpauschale auszahlen lassen.

Ein Vorteil auch für die Krankenkasse, denn diese zahlt nur einmalig die Mietpauschale (um 2500 Euro). Bei langfristiger Miete dagegen muss sie diese Pauschale alle drei bis fünf Jahre neu leisten. Damit ist dieses Vorgehen eine Finanzierungsoption, mit der beide gewinnen: Senioren erhalten ein Elektromobil ihrer Wahl, die Krankenkasse spart die Kosten für die Wiederversorgung mit dem Hilfsmittel.

Ihre Krankenkasse: Offenes Ohr für Einzelfallentscheidungen?

Wie packt man die Sache an? Sprechen Sie mit uns. Wir nehmen uns die nötige Zeit, Sie mit allen Informationen zu versorgen und widmen uns Ihrem persönlichen Fall. Dann heißt es: Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen und vorfühlen, ob diese ein offenes Ohr für Einzelfallentscheidungen hat, was je nach Sachbearbeiter und Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Natürlich besorgen Sie – wie üblich – die Verordnung beim Hausarzt bzw. Facharzt. Wir meinen: Wer kämpft, kann verlieren, aber wer es nicht versucht … Sie wissen schon!

Lassen Sie sich kostenlos durch uns beraten

Pflegekräfte Service® arbeitet eng mit Fachhändlern für Elektromobile zusammen. Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich kostenlos von Experten beraten. Unsere Beratung ist absolut kostenlos und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

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