Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Nessler: Eine Impfpflicht ist aktuell grundgesetzwidrig
GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Nessler: Eine Impfpflicht ist (aktuell) grundgesetzwidrig.
Kontrovers diskutiert wird das „Ganze“ bereits jetzt – Impflicht ist verfassungswidrig. Die Freie Demokratische Partei (FDP) sagt, dies ist grundgesetzwidrig. Die Impflicht ist ein Eingriff in die Grundrechte. Eine Impfung ist ein starker Eingriff in das Immunsystem. Das geht nur in ganz strengen Ausnahmefällen und diesen haben wir nicht.
Die Bundesregierung redet mit den Bürgern nicht, Grundrechte dürfen nicht „einfach so“ durch die Politik eingeschränkt werden, dies entspricht nicht dem Grundgesetz. Ebenso die indirekte Impfpflicht ist ebenso verfassungswidrig und nicht gesetzeskonform und verfassungsgemäß nicht erlaubt!
Rechtlicher Hinweis: Das Eigentumsrecht des Berichtes und des Bildmaterials liegt bei den Erstellern, genannten Personen bzw. Autoren. Die Meinungen und Aussagen spiegeln nicht unbedingt die Meinung von Pflegekräfte Service GmbH wider. Der Beitrag dient der Information und dem Hinterfragen, der aktuellen Situation zur Thematik: ,,Umgang und Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise”.
Pflegekräfte Service GmbH
Hauptsitz der Gesellschaft
Memminger Torstraße 16-18
89537 Giengen an der Brenz
Kontakt
Telefon: +49 (0) 73 22 95 45 080
Telefax: +49 (0) 73 22 95 45 081
E-Mail: info@pflegekräftebörse.de
Website: www.pflegekräftebörse.de