Ab dem 23. September: Sachsen führt 2G-Regel ein, Ungeimpfte müssen draußen bleiben, ungeimpften Arbeitnehmern droht Entlassung
GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Das ging schnell: Letzte Woche in Olbernhau noch von Bürgern auf eine Ausweitung der 2G-Regeln angesprochen, wollte Kretschmer nichts davon wissen. Eine Woche später gibt die Landesregierung bekannt: Ab dem 23. September gelten in Sachsen Vorzüge für Geimpfte. Oder besser gesagt: Sanktionen gegen Ungeimpfte.
Perfide: Die neue Verordnung müssen auch Angestellte geimpft sein. Wer also beispielsweise in einer Discothek arbeitet und ungeimpft ist, verliert seinen Arbeitsplatz. Das ist ein offener Angriff auf die Existenz der Bürger im Freistaat!
Was hier in Sachsen verabschiedet wurde ist nach unserer Rechtsauffassung grundgesetzwidrig. Ein weiterer Schritt zur „Gängelung“ der Bürger, dem weiteren Entzug der Freiheits- und Bürgerrechte und ein massiver „Impfdruck“ bzw. ein indirekter Impfzwang.
Rechtlicher Hinweis: Das Eigentumsrecht des Berichtes und des Bildmaterials liegt bei den Erstellern, genannten Personen bzw. Autoren. Die Meinungen und Aussagen spiegeln nicht unbedingt die Meinung von Pflegekräfte Service GmbH wider. Der Beitrag dient der Information und dem Hinterfragen, der aktuellen Situation zur Thematik: ,,Umgang und Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise”.
Pflegekräfte Service GmbH
Hauptsitz der Gesellschaft
Memminger Torstraße 16-18
89537 Giengen an der Brenz
Kontakt
Telefon: +49 (0) 73 22 95 45 080
Telefax: +49 (0) 73 22 95 45 081
E-Mail: info@pflegekräfte-service.de
Website: www.pflegekräfte-service.de