• Pflegekräfte Service Historie

Beben in der Altenpflege: Nicht bei uns, Urteil des Bundesarbeitsgericht (5 AZR 505/20) ist nicht für alle Unternehmen und Situationen zutreffend und anwendbar

GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte Service GmbH) – Sie sind in vielen Familien die „gute Seele“, ohne die die Pflege von Oma und Opa kaum möglich wäre: Pflegekräfte aus Osteuropa, insbesondere aus Polen sichern maßgeblich die häusliche Pflege in Deutschland.

Sie kochen, putzen, kaufen ein, helfen alten Menschen bei der Körperpflege und leisten ihnen Gesellschaft: Rund 500.000 Betreuungskräfte aus dem Ausland arbeiten in deutschen Haushalten. Zu ihrer Bezahlungen hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt ein Grundsatzurteil gefällt, das nach Einschätzung von Fachleuten Auswirkungen auf die Pflege zu Hause haben soll. Den ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, stehe der gesetzliche Mindestlohn zu, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter (5 AZR 505/20).

Urteil hat keine Auswirkungen auf die Leistungen von Pflegekräfte Service® und der PFLEGEKRAEFTEBOERSE.pl Sp. z o.o.

Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten. „Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Er machte deutlich, dass Bereitschaftsdienst auch darin bestehen könne, dass die Pflegehilfe im Haushalt der Senioren wohnen müsse „und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten“.

„Unsere Mitarbeiter arbeiten, leben und wohnen in der Häuslichkeit der zu Pflegenden freiwillig und ohne Zwang. Unsere Mitarbeiter und Kunden haben Verträge die dem deutschen Arbeitszeitschutzgesetz entsprechen, darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter deutlich über dem Mindestlohn vergütet, so Monika Niemczycka, Geschäftsführerin der Pflegekräfte Service GmbH und der PFLEGEKRAEFTEBOERSE.pl Sp. z o.o.“

Pflegekräfte Service® bietet neben anderen Dienstleistungen für Senioren die so genanten „24 Stunden und Pflege“ in der Häuslichkeit für pflegebedürftige Senioren an.

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