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Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Nessler: „Eine Impfpflicht ist aktuell grundgesetzwidrig“

GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Eine Impfpflicht ist aktuell grundgesetzwidrig und eine indirekte Impfpflicht unterliege den selben Voraussetzungen, diese sei ebenfalls nicht erlaubt.

Eine indirekte Impfpflicht sei erst nach einer direkten Impfpflicht möglich. Eine Impfpflicht könne nur in seltenen Ausnahmefällen erlassen werden, dazu werden ganz strenge Voraussetzungen benötigt. Eine Impfpflicht sei ein klarer Eingriff in die Grundrechte. Eine Impfung sei nicht nur ein kleiner Piks, sondern ein schwerer Eingriff in die gesamte Gesundheit eines Menschen. Das Gesetz zur Masernimpfpflicht liegt gerade vor dem Bundesverfassungsgericht, da diese nur erlassen werden dürfte, wenn alle anderen denkbaren Maßnahmen, die man vorher ausprobiert habe, nichts genützt hätten. Und an diesem Punkt seien wir eben noch lange nicht, so der Verfassungsrechtler Professor Volker Böhme-Nessler

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