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Kritik an Pflegereform: Pflegende Angehörige werden wieder unzureichend berücksichtigt

GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Wir kritisieren die für 2021 geplante Pflegereform, da sie nicht zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beiträgt. Zwar ist die Reformierung der aktuellen Regelungen ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch konzentrieren sich die kürzlich veröffentlichten Eckpunkte der Reform zu sehr auf den stationären Bereich. Die Bedürfnisse pflegender Angehöriger bleiben dabei größtenteils auf der Strecke – und das obwohl diese mit über 50% in Deutschland den größten Anteil der Altenpflege übernehmen.

Bereits zur Einführung der Pflegeversicherung am 1. Januar 1995, die als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung implementiert wurde, war absehbar das die Häusliche Seniorenpflege durch Angehörige, im Kontext zur professionalisierten stationären und ambulanten Versorgung benachteiligt wird und dies hat sich in den letzten 25 Jahren nicht verändert.

Es geht um viel, viel Geld – Milliarden für Pflegebedürftige

Warum? Es liegt auf der Hand! Nach Meinung von Markus Thumm geht es hier, wie in den meisten Lebensbereichen um die Finanzierung und Kosten die entstehen.

Pflegende Angehörige erhalten für die Übernahme der Pflege von der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegeld. Diese Leistung wird in Abhängigkeit des zu Grunde gelegten Pflegegrads durch die Pflegekassen vergütet.

Ist die Pflege durch Angehörige nur 50% – halb so viel Wert wie durch professionelle Pflege?

Vergleicht man z.B. die Kosten für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 5, der 901,00 EUR Pflegegeld pro Monat erhält und die Leistung für eine stationäre Versorgung in Höhe von 2.005,00 EUR, wird deutlich, dass eine stationäre und zentralistische Versorgung durch den Staat gefördert und gewünscht wird, so Thumm.

Wir fordern eine Gleichstellung und ein persönliches Pflege-Budget in Eigenverantwortung

Seit über 20 Jahren plädiert Thumm für eine gerechte Mittelverteilung, der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. So plädiert er für ein einheitliches Pflegegeld das in der Form eines ,,Pflege-Budget“ in Eigenverantwortung des Pflegebedürftigen, zur Realisierung der Pflege verwendet werden soll. Mit diesem System könnte der zu Pflegende selbst entscheiden, welche Leistungen und Versorgungsform für ihn die richtige Wahl ist, ohne dabei finanziell benachteiligt zu werden.

Zum Autor: Markus Thumm ist geschäftsführender Gesellschafter der Pflegekräfte Service GmbH mit Sitz in Giengen an der Brenz. Thumm ist seit über 25 Jahre in der professionellen Seniorenbetreuung, darunter mehr als 20 Jahre als leitender Angestellter tätig. Zusammen mit seiner Ehefrau Monika Niemczycka bietet er bundesweit ,,Häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung“ und weitere Dienstleistungen für Senioren an.

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