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Impfpflicht: Es handelt sich um keine Impfung, daher brauchen wir gar nicht weiter diskutieren

GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Der Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner aus Österreich erläutert die aktuelle Situation zur „Impfpflicht“.

Rechtsanwalt Dr. Michael

1.) Es ist keine Impfung, sondern die Verabreichung einer genbasierten experimentellen Substanz!

2.) Diese schützt nicht vor einer Infektion vor Sars Cov2, und schützt nicht davor das Virus weitergeben zu können.

3.) Es keine Impfung im klassischen Sinn, und daher kann eine Impfung nicht vorgeschrieben werden.

4.) Die „Impfstoffe“ sind bedingt zugelassen. Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.

5.) Die Teilnahme an einer klinikschen Studie ist – rechtlich gesichert – immer freiwillig.

Dem Probanden muss es freistehen diese Studie jederzeit abzubrechen!

6.) Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte.

Rechtlicher Hinweis: Das Eigentumsrecht des Berichtes und des Bildmaterials liegt bei den Erstellern, genannten Personen bzw. Autoren. Die Meinungen und Aussagen spiegeln nicht unbedingt die Meinung von Pflegekräfte Service GmbH wider. Der Beitrag dient der Information und dem Hinterfragen, der aktuellen Situation zur Thematik: ,,Umgang und Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise”.

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