Gesetzentwurf der Bundesregierung für Pflegereform steht
GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte Service GmbH) – Die Bundesregierung hat sich im Grundsatz auf eine milliardenteure Pflegereform mit verpflichtenden Tariflöhnen für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und einen staatlichen Pflegezuschuss für Heimbewohner geeinigt.
Sprecher von Gesundheits- und Arbeitsministerium sagten, es gebe einen Gesetzentwurf, die Beratungen seien aber „noch nicht abgeschlossen“.
Der Gesetzentwurf, der Bild am Sonntag nach eigener Aussage vorliegt und am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, sieht laut Zeitung ab 2022 einen jährlichen Steuerzuschuss von 1 Milliarde Euro für die Pflegeversicherung vor.
Außerdem soll ab Januar 2022 der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent erhöht werden. Der Beitragssatz für Eltern bleibe laut Gesetzentwurf stabil bei 3,05 Prozent.
Um höhere Löhne in der Altenpflege zu erreichen, dürfen laut Zeitung ab September 2022 Heime und Pflegedienste nur noch mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach Tarif entlohnen. Jeder Arbeitgeber muss bis dahin entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in seiner Region für seine Mitarbeiter übernehmen.
Laut Bundesarbeitsministerium werden aktuell rund die Hälfte der 1,2 Millionen Pflegekräfte in Deutschland nicht nach Tarif bezahlt. Ihr Stundenlohn liege im Schnitt 2 Euro unter Tariflöhnen. Nach Berechnungen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sind durch die geplante Regelungen Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat möglich.
Der Gesetzentwurf, der im Juni vom Bundestag beschlossen werden soll, sieht der Zeitung zufolge vor, dass der Pflegeeigenanteil für Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 ab Januar 2022 durch einen staatlichen Zuschuss begrenzt wird. Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll der Eigenanteil für Heimbewohner nach einem Jahr um 25 Prozent reduziert werden. Nach mehr als zwei Jahren sollen die Pflegebedürftigen um 50 Prozent entlastet werden, nach mehr als drei Jahren Heimaufenthalt um 75 Prozent.
Die Gewerkschaft Verdi kritisierte den Entwurf und forderte Nachbesserungen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Zudem halte sie die Pläne, erst bis Ende 2025 zu überprüfen, ob überhaupt die gewünschte Wirkung erzielt werde, für „geradezu irrwitzig“.
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