Dr. Reiner Fuellmich, LL.M.: Schadensersatzlagen stehen unmittelbar bevor
GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte Service GmbH) – Dr. Reiner Fuellmich gehen davon aus, daß er in etwa zwei bis drei Wochen das Ergebnis seiner derzeit laufenden Bemühungen großangelegter rechtlicher Interventionen auf drei Kontinenten mitteilen kann.
Dr. Reiner Fuellmich berichtet:
Eine dieser Interventionen ist die zweite class action, die der Kollege Michael Swinwood seit längerem vorbereitet hat (für die auch schon ein Vorschuß von uns bezahlt worden ist).
Um dies klarzustellen: Wenn Kinder wegen der Drosten-Test-basierten Maßnahmen Schadensersatz bekommen, bekommt auch jeder andere, der durch die Drosten-Tests Schäden erlitten hat, Schadensersatz.
Über die anderen beiden, damit zusammenhängenden rechtlichen Interventionen können wir, um deren Erfolg nicht zu gefährden, jetzt noch keine Details berichten.
I.
Nochmals weise ich aber darauf hin, daß uns allein das inzwischen hoch-koordinierte internationale Vorgehen zum Erfolg führen wird., insbesondere die Nutzung des anglo-amerikanischen Rechtsystems mit seinen besonderen Vorteilen
– im Beweisrecht mit der sogenannten pretrial discovery; damit wird schon vor der mündlichen Verhandlung durch Zeugenbefragungen und Einsichtnahme in vorzulegende Urkunden sichergestellt, daß im Rahmen der mündlichen Verhandlung der zu führende Beweis (z.B.: Drosten-Test kann keine Infektionen feststellen, und Drosten wußte dies auch, als er es behauptete) auch geführt werden kann, und natürlich
– mit der class action (nur einer aus einer großen Gruppe in gleicher Weise Geschädigter klagt repräsentativ für alle anderen, gewinnt dieser repräsentative Kläger, gewinnen alle anderen in der Gruppe auch)
Denn daß die alleinige Konzentration auf das deutsche Rechtssystem uns nicht weiterbringen würde, war im Corona Zusammenhang – schon aufgrund der Erfahrungen, die wir in deutschen Gerichten im Rahmen der Vertretung von Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen gegen betrügende Konzerne gesammelt hatten – von Anfang an abzusehen. Wie sehr die deutsche Justiz sich längst unter der Kontrolle der Politik, bzw. der die Politik über ihre Lobbyisten beherrschenden Konzerne und ihrer Hintermänner befindet, hat schon das Verhalten der deutschen Justiz im Zusammenhang der Deutsche Bank- und der VW-Fälle, oder auch des Wirecard-Skandals oder der cum-ex-Betrügereien gezeigt. Hier, im Bereich der Corona-Klagen zeigt sich die dreiste Arroganz der über die durchlobbyierte Politik in die Justiz hineinregierenden Finanz-, Pharma- und Tech-Konzerne nun in vollem Scheinwerferlicht in Form von geradezu atemberaubender systematischer Rechtsbeugung:
Eine Mutter, die in Leipzig einen Familienrichter um Hilfe gem. § 1666 BGB bittet, weil sie das Wohl ihres Kindes durch die in den Schulen durchgeführten – schwer körperverletzenden, wie durch die Befragungen im Corona-Auschuß überdeutlich geworden ist – PCR-Testungen gefährdet sieht, wird ohne Weiteres von dem dort zuständigen Richter abgewiesen. Dieser unterstützt damit aber nicht nur diesen institutionalisierten Kindesmißbrauch, sondern erlegt der Kindesmutter obendrein Kosten in Höhe von € 18.000 auf, obwohl das Verfahren zum Schutz des Kindeswohl grundsätzlich kostenfrei ist. Bei einem Familienrichter in Weimar, der auf entsprechende Hinweise genauso vorgeht, wie es dem rechtsstaatlichen Vorgehen entspricht, indem er nämlich drei Sachverständigengutachten einholt, die belegen, daß die PCR-Tests entgegen den vorsätzlich falschen Behauptungen von Drosten keine Infektionen feststellen können, Masken für Kinder nicht nur keinen Schutz vor irgend etwas bieten, sondern gesundheitsgefährdend sind, und die Corona-Maßnahmen bei Kindern schwerste psychische Schäden verursachen, und der deshalb diese Maßnahmen verbietet, werden danach – in der Zuständigkeit eines Grünen-Politikers – seine Wohnung, sein Büro und sein Auto durchsucht und sein Handy und sein Computer beschlagnahmt.
Folgende panische Entwicklung zeigt aber auch, wie sehr die andere Seite davor Angst hat, daß die Verantwortlichen über den PCR-Test-Betrug des Herr Drosten stolpern: Auf eine von uns gegen den Tierarzt Wieler (Leiter des RKI) eingereichte PCR-Test-Schadensersatzklage informierte das Gericht sofort das Bundeskanzleramt (so weit nach oben reicht also die Panik). Kurze Zeit danach stuften die drei am Landgericht zuständigen Richter den Streitwert der Klage (das ist der Betrag, um den gestritten wird) in willkürlich-rechtswidriger Weise von den von uns im Wege der Teilklage geltend gemachten € 50.000,– auf rund € 31 Millionen hoch, ganz offensichtlich, um der Klägerin Gerichtskosten in Höhe von mehr als € 350.000,– auferlegen zu können und sie damit faktisch an der Geltendmachung ihrer Forderung zu hindern (wir haben dagegen Beschwerde eingelegt). Wenige Tage später überrollte und drangsalierte das Gewerbeaufsichtsamt die Betriebsstätte der Klägerin.
II.
Die außerordentlich gute Berufungsbegründung, die der Kollege Michael Swinwood in der bereits laufenden Sammelklage geschrieben hat, finden Sie hier.
Eine neue Entscheidungen zu Gunsten der Corona-Geschädigten und zu Lasten der Verantwortlichen eines anderen Richters des AG Weimar zeigt, daß nicht die gesamte Justiz, sondern nur weite Teile der Justiz korrupt sind, Sie finden sie hier und hier.
Sobald die anderen oben angesprochenen großen rechtlichen Vorhaben laufen, werden wir Sie weiter informieren.
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