Bundestag verabschiedet Pflegereform
GIENGEN (Pflegekräfte Service) – Am 26.05.2023 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien das „Gesetz zur Entlastung und Unterstützung in der Pflege (PUEG)“ beschlossen.
Über die geplanten und nunmehr beschlossenen Inhalte des „PUEG“ hatten wir bereits unsere Kritik konstatiert, da dieses Gesetz den finanziellen Bedarf der zu Pflegenden nicht deckt und keinen Ausgleich der seit ca. 2 Jahren vorherrschenden Inflation darstellt. Im finalen Gesetzgebungsverfahren wurde nunmehr doch das „Entlastungsbudget für Angehörige“ aufgenommen, das eine Flexibilisierung der Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege vorsieht. Im Gegenzug sieht das Gesetz nunmehr eine Reduzierung der für 2025 vorgesehenen Dynamisierung der Sachleistungsbeträge von 5,0 Prozentpunkte auf nur noch 4,5 Prozent vor.
„Pflegereform“ vom Bundestag verabschiedet – bad e. V. kritisiert kurzfristig eingefügte weitere Verschlechterungen
Mit dem im Bundestag beschlossenen Gesetz zur „Entlastung und Unterstützung in der Pflege (PUEG)“ hat sich die Ampel-Koalition ein Armutszeugnis für ihre Pflegepolitik ausgestellt. Trotz des starken Protests seitens des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. hat das Parlament mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Grünen und FDP ein Regelwerk verabschiedet, das keine Lösungen für die drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung anbietet. Verlierer sind sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegeeinrichtungen.
Bereits die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Maßnahmen hatte der bad e. V. als zu spät kommend und unzureichend kritisiert. In letzter Minute hatten sich die Ampel-Fraktionen sogar dazu entschlossen, das Gesetz noch zu verschlimmbessern: Die läppische und vom bad e. V. daher vielfach als zu gering bemängelte Dynamisierung bei den Pflegeleistungen für das Jahr 2025 wurde um 0,5 Prozentpunkte auf nur noch 4,5 Prozent gesenkt. Im Gegenzug hat man dafür das kurz zuvor aus dem Referentenentwurf gestrichene Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, für das der bad e. V sich wiederholt eingesetzt hat, wieder in das Gesetz aufgenommen.
Die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Andrea Kapp kommentiert die hastig vorgenommenen Änderungen folgendermaßen: „So begrüßenswert die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld auch ist, wiegt sie die Kürzung der für 2025 vorgesehenen Steigerung bei weitem nicht auf. Die Beschränkung des Entlastungsbudgets zunächst auf pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene der Pflegegrade 4 und 5 und seine Einführung für alle der Pflege bedürftigen Personen erst ab 2025 unterstreicht unsere Hauptkritik, dass die Änderungen für den überwiegenden Teil der Betroffenen erst mit erheblicher Verzögerung eintreten und im Ergebnis nahezu wirkungslos bleiben.“
Das Hickhack um das gemeinsame Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und die hinzugekommene Reduzierung bei der Dynamisierung zeige eine Bundesregierung, die ihres pflegepolitischen Kompasses verlustig gegangen sei. So werde die Pflege in höchste Not navigiert, warnt Andrea Kapp. Und fügt hinzu: „Unsere Mahnungen und Verbesserungsvorschläge sind beim Gesetzgeber leider auf taube Ohren gestoßen. Die Pflegeeinrichtungen stehen bereits jetzt unter massivem wirtschaftlichem Druck und werden durch diese sogenannte Pflegereform keine Entlastung erfahren. Sehenden Auges nimmt der Gesetzgeber eine Verschlechterung der pflegerischen Versorgung in Kauf, auch weil Pflegebedürftige aufgrund der gesetzlichen Regelungen, die die tatsächlichen Kostensteigerungen nur ungenügend kompensieren, immer weniger Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung finanzieren können. Wir werden weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln darauf drängen, dass die für eine zukunftssichere Pflege zwingend nötigen Maßnahmen schleunigst auf den Weg gebracht werden.“
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