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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt nunmehr auch Antigen-Tests als „Spucktests“ auf!

GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte Service GmbH) – in vielen Bundesländer sind Pflegeeinrichtungen und das Pflegepersonal aktuell verpflichtet, täglich einen Antigentest auf SARS-COV-2 (PoC-Antigen-Schnelltest) durchzuführen. Dies stellt insbesondere für die verpflichteten Pflegekräfte eine erhebliche Belastung dar.

Antigen-Schnelltests, die einen „Nasen-Rachen-Abstrich“ oder einen „Rachenabstrich“ erforderlich machen, werden von vielen Personen als unangenehm empfunden. Im schlimmsten Fall kann dieser Umstand zu einer Abnahme der Testbereitschaft führen.

Eine Alternative zu den vorgenannten Tests stellen die so genannte „Spucktests“ dar, die eine weniger invasive Probenentnahme ermöglichen.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass inzwischen mehrere Anbieter und Produkte für „Spucktestes“ auf der Liste der Antigen-Tests des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), abrufbar unter bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html, aufgeführt sind.

Gelistet sind dort ausschließlich Produkte, die nach Auskunft des Herstellers die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Die dort gelisteten Tests können entsprechend der aktuellen Corona-Testverordnung von Pflegeeinrichtungen beschafft, genutzt und refinanziert werden.

Informationen zu unseren Dienstleistungen können Sie hier abrufen.

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