
Nutzen Sie Ihren gesetzlich garantierten Leistungsanspruch und lassen Sie Gelder im Wert von ca. 4.000,00 EUR p.a. nicht verfallen
GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Als zugelassener Ambulanter Pflegedienst können wir ambulante Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erbringen. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige teilweise ihren Leistungsanspruch nicht kennen und nutzen!
Haben Sie Fragen zu folgenden Themenkomplexen:
- Was sind Pflegesachleistungen?
- Wie beantrage ich Pflegegeld?
- Was ist der Entlastungsbetrag?
- Was ist ein Pflegegrad?
- Habe ich Anspruch auf Krankenhausersatzpflege?
- Wie beantrage ich Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?
- usw.
Wichtiger Hinweis: Die Verwendung des Budgets zum Entlastungsbetrag (jährlich: 1.500,00 EUR) verfällt zum 30.06.2024 wertlos. Das jährliche Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (2.418,00 EUR) können Sie für Pflegesachleistungen bis zum 31.12.2023 verwenden.
Wir bieten für den „Entlastungsbetrag“ oder „Kurzzeit- und Verhinderungspflege“ diverse Dienstleistungen, vorausgesetzt diese entlasten die Pflegeperson bzw. den zu Pflegenden.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos!
Pflegekräfte Service GmbH
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